Noch ein Beitrag zum Thema Bilder und Facebook. Bei ‚ComputerBase‘ kann man auch noch einiges dazu lesen, unter anderem eine rechtliche Einschätzung der Lage.
Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern – ComputerBase.
Nach wie vor finde ich den ganzen Zirkus einfach nur lächerlich. Habe ja schon das eine oder andere zu meiner Meinung in solchen Dingen geschrieben.
Um es klar zu sagen:
Ich bin keinesfalls der Ansicht, dass man alles und jedes nutzen darf, was man im Netz findet.
Wenn ich aber mein angeblich so teures Eigentum ungeschützt derart in’s WWW stelle, dass jedermann problemlos herankommt und sich bedienen kann, dann trage ich zumindest eine Mitschuld. Lasse ich meine Wohnungstür offen, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn man meine Möbel bei jemand anderem wiederfindet. Und hier rede ich von Originalen, nicht von irgendwelchen Miniaturen, welche letztendlich sogar u. U. Werbung für mich sind. Aber hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt! Und nebenbei muss alles in einem finanziellen Verhältnis stehen, nicht solche Fantasiesummen.
Irgendwo habe ich eine sinnvolle Lösung gelesen:
Die erste Abmahnung darf nicht mit Kosten verbunden sein. Es muss (gerade bei Unwissenheit des Verursachers) die Möglichkeit der Korrektur eines Fehlers gegeben sein. Erst wenn danach keine Einsicht erkennbar ist, kann die Kostenkeule kommen. Dann verlieren bestimmte ‚Rechtsbeistände‘ wahrscheinlich bald die Lust an der schnellen, unverdienten Kohle.